GoodBowl - Mehrweg-Menüschalen to go

Seit 1. Januar 2023 gilt in Deutschland die sogenannte Mehrwegpflicht

Es handelt sich dabei um eine aus EU-Recht in nationale Gesetzgebung umgewandelte Regelung, die über §§ 33-34 VerpackG (Verpackungsgesetz) zur Anwendung kommt. Gastronomische Betriebe mit einem Speisen- / Getränkeangebot zum Mitnehmen oder zur Lieferung sind - unter bestimmten Bedingungen - verpflichtet, ihren Gästen neben bestehenden Einwegverpackungen mindestens eine Mehrweglösung zum gleichen Preis anzubieten.

Das Angebot muss klar und offensichtlich kommuniziert sein. Dem Gast dürfen keine zusätzlichen Kosten mit Ausnahme einer möglichen Pfandgebühr entstehen, wenn er sich für die Mehrweglösung entscheidet. 

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